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Ad ACTA – Eine Demokratie legt sich zu den Akten

Das Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) ist ein “geplantes multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene” (Wikipedia). Zu deutsch: ein Abkommen diverser Nationen zur Eindämmung von Produkpiraterie und Urherrechtsverletzungen. Das klingt an sich gar nicht so schlecht, wären die Verhandlungen nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Dadurch entstanden Befürchtungen, dass die Bürgerrechte noch mehr beschnitten werden. Der jüngste EU-Entwurf wurde nun geleakt und einige Passagen bestätigen die Befürchtungen aufs Neue:

  • Die Durchsuchung von tragbaren Mediaplayern beim Überschreiten einer Landesgrenze wird nicht explizit abgelehnt. Alle Verhandlungsteilnehmer benutzen schwammige Formulierungen. Somit ist völlig unklar, ab wann der Besitzer eines MP3-Players als potenzieller Schmuggler angesehen wird. Auch wenn dies keine direkte Zusage für eine “iPod-Durchsuchung darstellt”, öffnet diese Formulierung doch Tür und Tor für willkürliche Durchsuchungen. Dies ist besonders enttäuschend, zumal die EU einen solchen Passus stets abgestritten hat.
  • Die strafrechtliche Situation für Urheberrechtsverletzer dürfte sich ebenfalls verschärfen. Der Abschnitt 2.14 des Dokuments erklärt, dass alle Mitgliedsstaaten strafrechtliche Maßnahmen bei einer Urheberrechtsverletzung ergreifen müssen. Voraussetzung dafür ist ein kommerzielles Ausmaß. Ab wann ein kommerzielles Ausmaß vorliegt, wird separat definiert. So ist der Fall bereits gegeben, wenn eine “signifikante, absichtliche Verletzung” vorliegt, auch wenn keine “direkte oder indirekte Gewinnerzielungsabsicht erfolgt”.
  • Konkret bedeutet der vorhergehende Punkt, dass jeder Filesharer somit an strafrechtlicher Relevanz gewinnt. Der Download eines geschützten Werkes via P2P geschieht meistens bewusst und ohne Gewinnerzielungsabsicht. Von anderen Möglichkeiten (Bildern in Blogs, YouTube-Clips mit Musik) ganz zu schweigen.
  • Seite 7, Abschnitt 2.5 gibt einen Einblick, wie extrem man vorgehen will. Dort heißt es: “Jeder Teilnehmer soll sicherstellen, dass die Justizbehörden die Vollmachten haben, auf Anfrage eines Antragsstellers einstweilige Verfügungen zu erlassen, um jedwede bevorstehende Verletzung von geistigem Eigentum zu verhindern.” Dies ist eine Formulierung, die aus der Masse hervorsticht. Eine präventive juristische Maßnahme plant der Gesetzgeber nicht ein. Durch das ACTA-Abkommen und die zitierte Formulierung würde eine solche Funktion unbeschränkt für geistiges Eigentum eingeführt. Man könnte die Urheberrechtsverletzung somit theoretisch vor ihrer Begehung juristisch eindämmen.
  • Rechtliche Schritte gegen Diensteanbieter sollen vereinfacht werden. Eine Formulierung auf Seite 4 des Dokuments untermauert dies. So heißt es dort, dass Rechteinhaber grundsätzlich Verfügungen gegen Dritte (also Anbieter von Diensten) einholen können, sollte über deren Dienst eine Urheberrechtsverletzung geschehen. Die Haftung von Diensteanbietern würde somit auf eine völlig neue und bisher unbekannte Stufe gehoben. Einige Verhandlungspartner positionierten sich gegen diese Formulierung.

gulli.com

Auf gulli.com findet sich zudem ein Link zum komplett geleakten Dokument inklusive Worterklärungen. Sollte dieses Abkommen gesetzlich gefestigt werden, dürften die Bürger noch mehr Spaß beim Reisen haben, wenn der iPod mal eben durchsucht wird. Auch in den Kinderzimmern und und Blogs wird es heiß hergehen. Mal eben ein Stream zwischengespeichert oder ein YouTube-Video ins Blog eingebettet und schon könnte das BKA an der Tür klingeln. Doch zum Glück haben wir ja mit der FDP eine Partei der Bürgerrechte in der Regierung sitzen, die niemals im Sinne der Industrie handeln würde.

Wir dürfen also gespannt sein, wie dieses Abkommen die Bürger überraschen wird. Denn vorgewarnt werden sie schließlich nicht. Warum auch, sind ja eh alles Verbrecher, diese Bürger.

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