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Warum ihr besser das lesen solltet, was ihr lesen solltet

Ursprünglich war es als Aprilscherz gedacht, aber der britische Computerspielhänder GameStation hat folgende Unterklausel in ihre AGB (ohne s) integriert:

Mit einer Bestellung über diese Webseite, die am ersten Tage des vierten Monats des Jahres des Herrn 2010 stattfindet, übertragen Sie Uns für immer und ewig den nicht übertragbaren Anspruch auf Ihre Seele. Sollten Wir wünschen, von diesem Anspruch Gebrauch zu machen, willigen Sie hiermit ein, Ihre unsterbliche Seele sowie jegliche Rechtsansprüche auf diese binnen 5 (in Worten: fünf) Werktagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung von gamestation.co.uk oder einer seiner ordnungsgemäß authorisierten Lakaien zu übergeben.

Das ist aber noch nicht alles.

Wir behalten uns das Recht vor, die schriftliche Aufforderung in 6 (in Worten: sechs) Fuß hohen Lettern aus Feuer ergehen zu lassen. Eine Haftung unsererseits für durch diese Mitteilung entstehende Verluste oder Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Sollten Sie a) nicht an die Existenz einer unvergänglichen Seele glauben, b) Sie bereits einer Drittpartei überschrieben haben oder c) Uns diesen Anspruch nicht zu gewähren wünschen, klicken Sie bitte auf den unten genannten Link, um diese Unterklausel aufzuheben und mit Ihrer Transaktion fortzufahren.

Die “immortal soul clause” wurde beibehalten, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Menschen online einfach alles akzeptieren, was denen vor die Nase kommt. Das Problem besteht auch bei Plattformen wie Facebook oder StudiVZ, wo das Gejammer dann groß ist, wenn andere darauf aufmerksam machen, dass die AGB (auch hier ohne s) gar nicht so gut sind, wie man dachte. Lesen hilft eben immer.

(via gulli.com)

2 Reaktionen

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    Hanna

    wahnsinn. ich will gar nicht wissen, was ich alles schon unterschrieben habe…

    17. April 2010 um 21:07

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      paracuda

      Bei Facebook kann ich dir gerne ein paar Auszüge zeigen:

      “Wir bieten Werkzeuge zum Importieren von Kontaktdaten, mit denen du die Adressen deiner Freunde hochladen und deine Freunde auf Facebook finden sowie diejenigen Kontakte einladen kannst, die noch kein Facebook-Konto haben. Wenn du nicht möchtest, dass wir diese Informationen speichern, gehe bitte auf diese Hilfe-Seite.”

      Oder:

      “Selbst nach dem Entfernen von Informationen von deinem Profil oder Löschen deines Kontos werden Kopien dieser Informationen u.U. weiterhin an anderer Stelle angezeigt, sofern sie mit anderen ausgetauscht, gemäß deinen Privatsphäre-Einstellungen übermittelt oder von anderen Nutzern kopiert oder gespeichert wurden.”

      Oder hier der Klassiker:

      “Für Inhalte, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), erteilst du uns vorbehaltlich deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löscht, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben sie nicht gelöscht.”

      18. April 2010 um 12:06