Ursprünglich war es als Aprilscherz gedacht, aber der britische Computerspielhänder GameStation hat folgende Unterklausel in ihre AGB (ohne s) integriert:
Mit einer Bestellung über diese Webseite, die am ersten Tage des vierten Monats des Jahres des Herrn 2010 stattfindet, übertragen Sie Uns für immer und ewig den nicht übertragbaren Anspruch auf Ihre Seele. Sollten Wir wünschen, von diesem Anspruch Gebrauch zu machen, willigen Sie hiermit ein, Ihre unsterbliche Seele sowie jegliche Rechtsansprüche auf diese binnen 5 (in Worten: fünf) Werktagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung von gamestation.co.uk oder einer seiner ordnungsgemäß authorisierten Lakaien zu übergeben.