Man muss es sich einmal vor Augen führen, wie einfach wir alle kontrollierbar sind, obwohl wir uns immer überlegen fühlen. Wir halten uns für die, die uns nichts sagen lassen und gerne mal die Stimme erheben, wenn uns etwas nicht passt. Ein Scheiß sind wir.
Das beste Beispiel dafür ist, und es ist auch gleichzeitig ein Armutszeugnis, ein bestimmtes Gesetz, das relativ neu ist in Deutschland. Seit ein paar Jahren ist es nämlich verboten, mit dem Fahrrad auf der falschen Straßenseite zu fahren. Ja, und jetzt, werden sich einige fragen. Das ist einfach erklärt.
Der Mensch existiert seit ungefähr 160.000 Jahren und fährt Fahrrad seit fast 200 Jahren Fahrrad. Natürlich gab es seitdem einige Unfälle, die tödlich endeten, aber das auch nur, weil das Auto meistens stärker war. Man fuhr einfach, achtete so gut es ging auf die Verkehrsregeln und alles war gut. Den Schwarm aufm Gepäckträger, in Gruppen zur nächsten Party geeiert.
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Es ist immer so eine Sache mit den Verkehrsregeln. Jeder glaubt, diese auch nach 10 Jahren unfallfreien Fahren noch zu kennen. Dabei wird das “kennen” gerne so gehalten, dass es eher wie eine eigene Interpretation der regeln klingt. Frei nach dem Motto: Soalnge ich keine Kinder in der 30-Zoner überfahre, mach ich alles richtig.
Warnzeichen (§16 Abs. 1 StVO)
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
- wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
- wer sich oder andere gefährdet sieht.
Hier geht es um den inflationären Einsatz der Warnblinkanlage und dem deutschen Sprachrohr Nummer 1: die Hupe.
Ich blinke, also bin ich
Entgegen der Gewohnheit, den Warnblinker in der 2. Reihe anzuschmeißen, ist dieses Verhalten schlichtweg falsch. Denn eine Warnblinkanlage soll warnen. Nicht davor, dass Du gerade Kippen holst, sondern vor Gefahren. Das sind in der Regel Stauenden oder eine Panne. Hier sollte die Warnblinkanlage mit einem Warndreieck kombiniert werden, welches NICHT an der Stoßstange lehnt, sondern, bei schnellem Verkehr, 100m von der Schrottkarre entfernt (§15 StVO).
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